Allgemeine Geschäftsbedingungen der Stremmer Mineralis GmbH (AGB)

Stremmer Mineralis GmbH
Raiffeisenstraße 24
46244 Bottrop-Kirchhellen, Deutschland
Tel: +49 (0)2045 9953010
Email: info@stremmer-mineralis.de
www.stremmer-mineralis.de

0. Präambel

Die Stremmer Mineralis GmbH (nachfolgend „SMG“), betreibt ein Unternehmen im Bereich Lieferung von Schüttgütern & Baustoffen, Annahme & Entsorgung von mineralischen Abfällen, Transportdienstleistungen sowie Einkauf von Waren und Dienstleistungen bei Lieferanten.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbereiche, sofern nicht ausdrücklich abweichende Spezialbedingungen in Textform nach § 126b BGB vereinbart sind.

1. Geltungsbereich

1.1. Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen SMG und ihren Kunden, Lieferanten, Transportpartnern und Vertragspartnern.
1.2. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Vertragspartners sowie mündliche Nebenabreden erkennt SMG nur an, wenn SMG diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
1.3. Die AGB gelten auch für alle zukünftigen Verträge mit dem Vertragspartner.
1.4. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.
1.5. Rechtserhebliche Erklärungen (z. B. Fristen, Mängelrügen, Rücktritt) bedürfen der Textform nach § 126b BGB“

2. Vertragsgegenstände

Je nach Geschäftsfall gelten die folgenden Kategorien:

2.1. Verkauf & Lieferung von Schüttgütern / Baustoffen

SMG verkauft und liefert mineralische Rohstoffe, Recyclingbaustoffe, Natursteine und verwandte Produkte.

2.2. Entsorgungsleistungen

SMG nimmt mineralische Abfälle gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) an, verwertet oder beseitigt diese entsprechend geltenden Vorschriften.

2.3. Transportleistungen

SMG führt Transporte mit eigenen oder beauftragten Fahrzeugen durch.

2.4. Einkauf von Waren und Dienstleistungen

SMG kauft Materialien, Rohstoffe, Abfälle (zur Verwertung) und Dienstleistungen von Lieferanten zu gesonderten Einkaufsbedingungen ein.

3. Vertragsschluss

3.1. Angebote von SMG sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
3.2. Die Bestellung oder Beauftragung eines Vertragspartners stellt ein verbindliches Angebot dar.
3.3. Der Vertrag kommt mit schriftlicher Bestätigung oder Erfüllung (Lieferung/Abholung/Leistungserbringung) zustande.
3.4. Für Entsorgungsleistungen sind genaue Informationen zur Abfallart, Herkunft & Menge vom Kunden vollständig und wahrheitsgemäß bereitzustellen.
3.5. Bei Abweichungen zwischen vereinbarter und tatsächlicher Abfallqualität gelten die Preis- und Leistungsanpassungen gemäß Abschnitt 9. SMG kann bei vorsätzlich falscher Deklaration eine Vertragsstrafe verlangen.
3.6. Bei Selbstabholung ist der Vertrag verbindlich, sobald die Verladung beginnt.

4. Pflichten des Kunden / Abfallübergeber / Auftraggebers

4.1. Angaben zu Abfällen

Der Kunde ist verpflichtet:

  • Abfallart, Abfallschlüssel und Eigenschaften korrekt anzugeben

  • notwendige Deklarationsunterlagen (AVV, LAGA, Analysen) bereitzustellen

  • ausschließlich vereinbarungsgemäße Abfälle anzuliefern

  • gesetzliche Überlassungs- und Andienungspflichten einzuhalten

4.2. Zugang & Befahrbarkeit

Der Kunde sorgt für:

  • befahrbare Wege (min. 3 m Breite, 4 m Höhe, ≤ 10 % Steigung)

  • ungehinderten Zugang für LKW mit bis zu 45t(40 t)

  • sichere Entladeflächen

Haftung des Kunden für Schäden durch ungeeignete Zufahrtswege?

Kostenpflichtige Wartezeiten, wenn diese durch nicht vorbereitete bzw. keinen Zuweg zur Entladestelle entstehen?

4.3. Begleitung der Entladung

Ein bevollmächtigter Ansprechpartner des Kunden muss anwesend sein oder zeitnah den Empfang bestätigen.

5. Lieferung von Produkten

5.1. Liefertermine

Termine sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als „Fixtermin“ bestätigt.

5.2. Teillieferungen

SMG darf Teillieferungen durchführen, wenn

  • sie dem Kunden zumutbar sind

  • die Restlieferung gewährleistet bleibt

  • kein Zusatzaufwand für den Kunden entsteht

5.3. Gefahrübergang

Die Gefahr geht über:

  • bei Lieferung: mit der vollständigen Entladung

  • bei Selbstabholung: mit Verladung des Materials

  • bei Entsorgung: mit Annahme in der Entsorgungsanlage

5.4. Fehlgeschlagene Lieferung

Kann die Ware nicht geliefert werden, weil

  • Zugang blockiert ist

  • der Standort nicht auffindbar ist

  • der Kunde unberechtigt ablehnt

so wird die Lieferung abgebrochen, und der Kunde zahlt:
Fehlfahrten gemäß Preisregelung (siehe Abschnitt 9). Ein zweiter Anfahrtversuch wird gesondert berechnet.

Sofern nicht abweichend vereinbart, erfolgt die Anlieferung in vollen LKW-Ladungen. Bei Schüttgut-Lieferungen bleibt eine branchenübliche Mehr- oder Minderlieferung bis zu 10 % der bestellten Menge vorbehalten. Für die Berechnung ist das an der Verladestelle ermittelte Gewicht maßgeblich; andere Feststellungen erkennen wir nicht an.

6. Transportbedingungen

6.1. Allgemeines

Transporte erfolgen durch SMG oder beauftragte Spediteure.

6.2. Verladung & Ladungssicherung

  • Verladung: je nach Vereinbarung durch SMG oder Kunde

  • Ladungssicherung: Verantwortung des Fahrers/Transporteurs

6.3. Standzeiten

 Wartezeiten, die durch Umstände auf Kundenseite verursacht werden > 15 Minuten:
Standgeld je angefangene 15 Minuten / pro Fahrzeug gemäß Preisliste.

6.4. Abbruch der Lieferung

Der Transport wird abgebrochen, wenn eine Entladung nicht möglich ist; Kosten trägt der Kunde.

7. Annahme & Entsorgung von Abfällen

7.1. Qualitätsprüfung

Für die Richtigkeit der Abfalldeklaration ist der Kunde beweispflichtig. Die tatsächliche Qualität wird in der Anlage festgestellt. Abweichungen führen zu:

  • Preisänderungen

  • Ablehnung

  • Rücktransport auf Kosten des Kunden

  • Andere Entsorgung auf Kosten des Kunden?

  • Zusatzanalysen

7.2. Mengenbestimmung

Maßgeblich sind geeichte Waagen bzw. volumetrische Erfassung, wenn keine Wiegung möglich ist.

7.3. Dokumentation

SMG stellt erforderliche Nachweise bereit (z. B. Wiegescheine).
Bei gefährlichen Abfällen gelten zusätzliche Pflichten nach Nachweisverordnung.

8. Mängel, Rügen & Haftung

8.1. Mängelanzeige

  • Für Produkte: Mängel unverzüglich melden (Kaufleute: § 377 HGB)

  • Für Entsorgungsleistungen: sofortige Anzeige bei Unregelmäßigkeiten

8.2. Nacherfüllung

SMG kann wahlweise:

  • nachliefern

  • nachbessern

  • Preis mindern

8.3. Haftungsausschlüsse

Keine Haftung bei:

  • höherer Gewalt

  • unzureichender Baustellenvorbereitung

  • falscher Deklaration durch den Kunden

  • typischen Mengenabweichungen (bis 10 %)

8.4. Haftungslimitierung

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet SMG nur bei

  • Verletzung wesentlicher Vertragspflichten

  • typischen und vorhersehbaren Schäden

9. Preise, Vergütung, Zuschläge

9.1. Produkte

Abrechnung erfolgt nach tatsächlich gelieferten Mengen (in Tonnen).

9.2. Transportkosten

  • Festpreis pro Fahrt

  • Zuschlag ab 15 Min Wartezeit je Fahrzeug

  • Zuschlag bei abgebrochenen Lieferungen

  • Rückfahrten: ortsübliche Transportkosten

9.3. Entsorgungspreise

Maßgeblich ist die in der Anlage festgestellte Abfallqualität / Menge.

9.4. Preisänderungen durch falsche Deklaration

Bei Abweichung (z. B. höhere LAGA-Klasse) werden:

  • Mehrkosten

  • Analysen

  • Handling
    mit einem Aufschlag von 10 % weiterberechnet.

9.5. Zahlungsbedingungen

  • Standard: 14 Tage netto ohne Abzug

  • Rechnungen elektronisch

  • Bei Zahlungsverzug: Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) fällig+ für jede Mahnung Ersatz für den dadurch entstandenen Schaden Pauschalen werden meist rechtlich nicht anerkannt

  • SMG kann Vorkasse verlangen

10. Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Produkte bleiben Eigentum von SMG bis zur vollständigen Zahlung.

11. Einsatz von Subunternehmern

SMG darf sich zur Erfüllung Dritter bedienen.
Der Kunde darf Subunternehmer nur mit vorheriger, ausdrücklicher Zustimmung von SMG einsetzen (z. B. für Verladung).

12. Datenschutz

SMG verarbeitet personenbezogene Daten gemäß DSGVO.
Details ergeben sich aus der Datenschutzerklärung, abrufbar unter www.

13. Gerichtsstand & Rechtswahl

  • Es gilt deutsches Recht (ohne UNKaufrecht).

  • Gerichtsstand ist der Sitz der SMG, sofern gesetzlich zulässig.

14. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige rechtlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

HAFTUNGSDISCLAIMER:

Diese AGB wurden anhand bereitgestellter Dokumente erstellt. Sie ersetzen keine juristische Prüfung. Eine professionelle rechtliche Überprüfung wird empfohlen.

Stand dieser AGB: 2026 

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