Allgemeine Geschäftsbedingungen der Stremmer Mineralis GmbH (AGB)
Stremmer Mineralis GmbH
Raiffeisenstraße 24
46244 Bottrop-Kirchhellen, Deutschland
Tel: +49 (0)2045 9953010
Email: info@stremmer-mineralis.de
www.stremmer-mineralis.de
0. Präambel
Die Stremmer Mineralis GmbH (nachfolgend „SMG“), betreibt ein Unternehmen im Bereich Lieferung von Schüttgütern & Baustoffen, Annahme & Entsorgung von mineralischen Abfällen, Transportdienstleistungen sowie Einkauf von Waren und Dienstleistungen bei Lieferanten.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbereiche, sofern nicht ausdrücklich abweichende Spezialbedingungen in Textform nach § 126b BGB vereinbart sind.
1. Geltungsbereich
1.1. Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen SMG und ihren Kunden, Lieferanten, Transportpartnern und Vertragspartnern.
1.2. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Vertragspartners sowie mündliche Nebenabreden erkennt SMG nur an, wenn SMG diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
1.3. Die AGB gelten auch für alle zukünftigen Verträge mit dem Vertragspartner.
1.4. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.
1.5. Rechtserhebliche Erklärungen (z. B. Fristen, Mängelrügen, Rücktritt) bedürfen der Textform nach § 126b BGB“
2. Vertragsgegenstände
Je nach Geschäftsfall gelten die folgenden Kategorien:
2.1. Verkauf & Lieferung von Schüttgütern / Baustoffen
SMG verkauft und liefert mineralische Rohstoffe, Recyclingbaustoffe, Natursteine und verwandte Produkte.
2.2. Entsorgungsleistungen
SMG nimmt mineralische Abfälle gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) an, verwertet oder beseitigt diese entsprechend geltenden Vorschriften.
2.3. Transportleistungen
SMG führt Transporte mit eigenen oder beauftragten Fahrzeugen durch.
2.4. Einkauf von Waren und Dienstleistungen
SMG kauft Materialien, Rohstoffe, Abfälle (zur Verwertung) und Dienstleistungen von Lieferanten zu gesonderten Einkaufsbedingungen ein.
3. Vertragsschluss
3.1. Angebote von SMG sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
3.2. Die Bestellung oder Beauftragung eines Vertragspartners stellt ein verbindliches Angebot dar.
3.3. Der Vertrag kommt mit schriftlicher Bestätigung oder Erfüllung (Lieferung/Abholung/Leistungserbringung) zustande.
3.4. Für Entsorgungsleistungen sind genaue Informationen zur Abfallart, Herkunft & Menge vom Kunden vollständig und wahrheitsgemäß bereitzustellen.
3.5. Bei Abweichungen zwischen vereinbarter und tatsächlicher Abfallqualität gelten die Preis- und Leistungsanpassungen gemäß Abschnitt 9. SMG kann bei vorsätzlich falscher Deklaration eine Vertragsstrafe verlangen.
3.6. Bei Selbstabholung ist der Vertrag verbindlich, sobald die Verladung beginnt.
4. Pflichten des Kunden / Abfallübergeber / Auftraggebers
4.1. Angaben zu Abfällen
Der Kunde ist verpflichtet:
Abfallart, Abfallschlüssel und Eigenschaften korrekt anzugeben
notwendige Deklarationsunterlagen (AVV, LAGA, Analysen) bereitzustellen
ausschließlich vereinbarungsgemäße Abfälle anzuliefern
gesetzliche Überlassungs- und Andienungspflichten einzuhalten
4.2. Zugang & Befahrbarkeit
Der Kunde sorgt für:
befahrbare Wege (min. 3 m Breite, 4 m Höhe, ≤ 10 % Steigung)
ungehinderten Zugang für LKW mit bis zu 45t(40 t)
sichere Entladeflächen
Haftung des Kunden für Schäden durch ungeeignete Zufahrtswege?
Kostenpflichtige Wartezeiten, wenn diese durch nicht vorbereitete bzw. keinen Zuweg zur Entladestelle entstehen?
4.3. Begleitung der Entladung
Ein bevollmächtigter Ansprechpartner des Kunden muss anwesend sein oder zeitnah den Empfang bestätigen.
5. Lieferung von Produkten
5.1. Liefertermine
Termine sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als „Fixtermin“ bestätigt.
5.2. Teillieferungen
SMG darf Teillieferungen durchführen, wenn
sie dem Kunden zumutbar sind
die Restlieferung gewährleistet bleibt
kein Zusatzaufwand für den Kunden entsteht
5.3. Gefahrübergang
Die Gefahr geht über:
bei Lieferung: mit der vollständigen Entladung
bei Selbstabholung: mit Verladung des Materials
bei Entsorgung: mit Annahme in der Entsorgungsanlage
5.4. Fehlgeschlagene Lieferung
Kann die Ware nicht geliefert werden, weil
Zugang blockiert ist
der Standort nicht auffindbar ist
der Kunde unberechtigt ablehnt
so wird die Lieferung abgebrochen, und der Kunde zahlt:
→ Fehlfahrten gemäß Preisregelung (siehe Abschnitt 9). Ein zweiter Anfahrtversuch wird gesondert berechnet.
Sofern nicht abweichend vereinbart, erfolgt die Anlieferung in vollen LKW-Ladungen. Bei Schüttgut-Lieferungen bleibt eine branchenübliche Mehr- oder Minderlieferung bis zu 10 % der bestellten Menge vorbehalten. Für die Berechnung ist das an der Verladestelle ermittelte Gewicht maßgeblich; andere Feststellungen erkennen wir nicht an.
6. Transportbedingungen
6.1. Allgemeines
Transporte erfolgen durch SMG oder beauftragte Spediteure.
6.2. Verladung & Ladungssicherung
Verladung: je nach Vereinbarung durch SMG oder Kunde
Ladungssicherung: Verantwortung des Fahrers/Transporteurs
6.3. Standzeiten
Wartezeiten, die durch Umstände auf Kundenseite verursacht werden > 15 Minuten:
→ Standgeld je angefangene 15 Minuten / pro Fahrzeug gemäß Preisliste.
6.4. Abbruch der Lieferung
Der Transport wird abgebrochen, wenn eine Entladung nicht möglich ist; Kosten trägt der Kunde.
7. Annahme & Entsorgung von Abfällen
7.1. Qualitätsprüfung
Für die Richtigkeit der Abfalldeklaration ist der Kunde beweispflichtig. Die tatsächliche Qualität wird in der Anlage festgestellt. Abweichungen führen zu:
Preisänderungen
Ablehnung
Rücktransport auf Kosten des Kunden
Andere Entsorgung auf Kosten des Kunden?
Zusatzanalysen
7.2. Mengenbestimmung
Maßgeblich sind geeichte Waagen bzw. volumetrische Erfassung, wenn keine Wiegung möglich ist.
7.3. Dokumentation
SMG stellt erforderliche Nachweise bereit (z. B. Wiegescheine).
Bei gefährlichen Abfällen gelten zusätzliche Pflichten nach Nachweisverordnung.
8. Mängel, Rügen & Haftung
8.1. Mängelanzeige
Für Produkte: Mängel unverzüglich melden (Kaufleute: § 377 HGB)
Für Entsorgungsleistungen: sofortige Anzeige bei Unregelmäßigkeiten
8.2. Nacherfüllung
SMG kann wahlweise:
nachliefern
nachbessern
Preis mindern
8.3. Haftungsausschlüsse
Keine Haftung bei:
höherer Gewalt
unzureichender Baustellenvorbereitung
falscher Deklaration durch den Kunden
typischen Mengenabweichungen (bis 10 %)
8.4. Haftungslimitierung
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet SMG nur bei
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
typischen und vorhersehbaren Schäden
9. Preise, Vergütung, Zuschläge
9.1. Produkte
Abrechnung erfolgt nach tatsächlich gelieferten Mengen (in Tonnen).
9.2. Transportkosten
Festpreis pro Fahrt
Zuschlag ab 15 Min Wartezeit je Fahrzeug
Zuschlag bei abgebrochenen Lieferungen
Rückfahrten: ortsübliche Transportkosten
9.3. Entsorgungspreise
Maßgeblich ist die in der Anlage festgestellte Abfallqualität / Menge.
9.4. Preisänderungen durch falsche Deklaration
Bei Abweichung (z. B. höhere LAGA-Klasse) werden:
Mehrkosten
Analysen
Handling
→ mit einem Aufschlag von 10 % weiterberechnet.
9.5. Zahlungsbedingungen
Standard: 14 Tage netto ohne Abzug
Rechnungen elektronisch
Bei Zahlungsverzug: Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) fällig+ für jede Mahnung Ersatz für den dadurch entstandenen Schaden Pauschalen werden meist rechtlich nicht anerkannt
SMG kann Vorkasse verlangen
10. Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Produkte bleiben Eigentum von SMG bis zur vollständigen Zahlung.
11. Einsatz von Subunternehmern
SMG darf sich zur Erfüllung Dritter bedienen.
Der Kunde darf Subunternehmer nur mit vorheriger, ausdrücklicher Zustimmung von SMG einsetzen (z. B. für Verladung).
12. Datenschutz
SMG verarbeitet personenbezogene Daten gemäß DSGVO.
Details ergeben sich aus der Datenschutzerklärung, abrufbar unter www.
13. Gerichtsstand & Rechtswahl
Es gilt deutsches Recht (ohne UNKaufrecht).
Gerichtsstand ist der Sitz der SMG, sofern gesetzlich zulässig.
14. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige rechtlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
HAFTUNGSDISCLAIMER:
Diese AGB wurden anhand bereitgestellter Dokumente erstellt. Sie ersetzen keine juristische Prüfung. Eine professionelle rechtliche Überprüfung wird empfohlen.
Stand dieser AGB: 2026
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